1. Einleitung
Die unmittelbar anwendbare ProspektVO 2017/1129 2 hat per 21. 7. 2019 im Rahmen der Kapitalmarktunion3 die ProspektRL 2003/71/EG 4 ersetzt. Die ProspektVO basiert auf dem Kommissionsvorschlag COM (2015) 583 final5 und der politischen Einigung im Trilogverfahren gemeinsam mit dem Rat und dem Europ Parlament im Dezember 2016.6 Die neue VO folgt der Systematik der ProspektRL, modernisiert und erweitert diese. Ihre Regelungsziele sind Anlegerschutz, Markteffizienz und Kapitalbinnenmarkt,7 die wiederum als Bausteine der Kapitalmarktunion zu einer Vertiefung und stärkeren Integration der grenzüberschreitenden Kapitalmärkte innerhalb der EU führen sollen.8 Die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der EU verfolgt auch im Prospektrecht ihren "Single rule book"-Ansatz: Die Mindestharmonisierung durch eine RL wird durch Vollharmonisierung samt einigen Mitgliedstaaten- und Behördenwahlrechten ersetzt.9