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Die EU-Prospektverordnung -
ein Überblick11Der Artikel gibt ausschließlich die persönliche Ansicht der AutorInnen wieder und nicht jene ihrer vergangenen oder gegenwärtigen ArbeitgeberInnen.

BeiträgePascal Hartmann/Julia Lemonia RaptisZFR 2019/218ZFR 2019, 502 Heft 10 v. 30.10.2019

1. Einleitung

Die unmittelbar anwendbare ProspektVO 2017/1129 22 VO (EU) 2017/1129 , ABl L 168, 30. 6. 2017, 12. hat per 21. 7. 2019 im Rahmen der Kapitalmarktunion33Vertiefend zum Kontext der Kapitalmarktunion Bauerschmidt, Die Prospektverordnung in der europäischen Kapitalmarktunion, BKR 2019, 324; Schmitt/Bhatti/Storck, Die neue europäische Prospekt-Verordnung - ein großer Wurf? ZEuP 2019, 287 (290). die ProspektRL 2003/71/EG 44 RL 2003/71/EG , ABl L 345, 31. 12. 2003, 64. ersetzt. Die ProspektVO basiert auf dem Kommissionsvorschlag COM (2015) 583 final55Vorschlag für eine VO des Europ Parlaments und des Rates über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, COM(2015) 583 final. und der politischen Einigung im Trilogverfahren gemeinsam mit dem Rat und dem Europ Parlament im Dezember 2016.66Zum Kommissionsvorschlag Rath, Änderung der Prospekt-RL - der Kommissionsvorschlag zur neuen Prospektverordnung, ecolex 2016, 172; dies, ProspektRL III - das Ende naht! ecolex 2017, 263, zur Einigung im Trilogverfahren. Die neue VO folgt der Systematik der ProspektRL, modernisiert und erweitert diese. Ihre Regelungsziele sind Anlegerschutz, Markteffizienz und Kapitalbinnenmarkt,77 Bauerschmidt, BKR 2019, 324. die wiederum als Bausteine der Kapitalmarktunion zu einer Vertiefung und stärkeren Integration der grenzüberschreitenden Kapitalmärkte innerhalb der EU führen sollen.88 Geyer/Schelm, Das neue europäische Prospektrecht - ein Überblick aus Sicht der Praxis, Betriebsberater 2019, 1731. Die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der EU verfolgt auch im Prospektrecht ihren "Single rule book"-Ansatz: Die Mindestharmonisierung durch eine RL wird durch Vollharmonisierung samt einigen Mitgliedstaaten- und Behördenwahlrechten ersetzt.99Vgl ua zur Verortung im Unionsrecht Wilfling, Ausgewählte rechtliche Aspekte der neuen EU-Prospektverordnung, ZFR 2018, 176. Zur Genese vgl Moser/Rath, Änderung der Prospekt-RL - Detailverbesserungen und erwünschte Klarstellungen, ecolex 2010, 1205, sowie Meyer, § 36 Wertpapierprospekt, in Habersack/Mülbert/Schlitt, Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt4 (2019) Rz 36.2d.

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