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ARB: Zum Ausschlusstatbestand nach Art 7.1.2.2 ARB 2013 (Wahrnehmung rechtlicher Interessen iZm der Finanzierung von Bauvorhaben)

JudikaturOGHBearbeiter: Marco ScharmerZFR 2018/220ZFR 2018, 471 Heft 9 v. 26.9.2018

ABGB: §§ 914, 915

Leitsatz (der Redaktion)

Nach Art 7.1.2.2 ARB besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtl Interessen im ursächl Zusammenhang mit der Finanzierung der dort angeführten Bauvorhaben einschließl des Grundstückserwerbs.

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