ABGB: §§ 914, 915
Leitsatz (der Redaktion)
Nach Art 7.1.2.2 ARB besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtl Interessen im ursächl Zusammenhang mit der Finanzierung der dort angeführten Bauvorhaben einschließl des Grundstückserwerbs.
ABGB: §§ 914, 915
Leitsatz (der Redaktion)
Nach Art 7.1.2.2 ARB besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtl Interessen im ursächl Zusammenhang mit der Finanzierung der dort angeführten Bauvorhaben einschließl des Grundstückserwerbs.