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Keine Restschuldbefreiung vor Ablauf des durch Beschluss verlängerten Abschöpfungsverfahrens

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/215ZFR 2018, 464 Heft 9 v. 26.9.2018

IO: §§ 213 Abs 3, 280

Leitsätze (der Redaktion)

Das IRÄG 2017 sieht grundsätzlich keine Abänderung bereits rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen vor. Auch die Übergangsregelung des § 280 IO nF lässt nicht erkennen, dass damit ein Eingriff in einen Beschluss nach § 213 Abs 3 IO aF beabsichtigt war, mit dem eine

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