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Analoge Anwendung von § 163 VersVG auf die Berufsunfähigkeitsversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Philipp FidlerZFR 2018/170ZFR 2018, 344 Heft 7 v. 25.7.2018

VersVG: § 163

Leitsätze (der Redaktion)

Die Interessenlage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist dieselbe wie in der Lebens- und Krankenversicherung. Es liegt eine unechte Lücke vor, die wegen ihrer Berührungspunkte zur Lebensversicherung durch analoge Anwendung des § 163 VersVG zu füllen ist.

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