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Weiterhaftung des Leasingnehmers nach Hinzutreten eines Solidarschuldners

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/169ZFR 2018, 343 Heft 7 v. 25.7.2018

ABGB: § 879 Abs 3, 1064, 1048 ff

Leitsatz (der Redaktion)

Die Weiterhaftung des Leasingnehmers für einen Totalschaden am Leasingobjekt ist auch dann nicht sittenwidrig, wenn der Totalschaden aus der Sphäre eines nach Abschluss des Leasingvertrages hinzugetretenen Solidarschuldners verschuldet wird.

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