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Begünstigungsabsicht iSd § 30 Abs 1 Z 3 IO

JudikaturOGHBearbeiter: Marco ScharmerZFR 2018/142ZFR 2018, 288 Heft 6 v. 28.6.2018

IO § 30 Abs 1 Z 3

Leitsatz (der Redaktion)

Hatte das Abwarten mit dem Insolvenzantrag offenkundig nur den Sinn, die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank, für die die geschäftsführenden Gesellschafter auch persönl hafteten, zu reduzieren, kann daraus der Schluss auf die Begünstigungsabsicht gezogen werden.

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