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Keine Restschuldbefreiung vor Ablauf des verlängerten Abschöpfungsverfahrens

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/141ZFR 2018, 286 Heft 6 v. 28.6.2018

IO: §§ 213, 280

Leitsätze (der Redaktion)

Auf jenes Verfahrensstadium, in dem nur mehr aufgetragene Ergänzungszahlungen nach § 213 Abs 3 IO aF zu leisten sind, kommt eine unmittelbare Anwendung des § 280 IO nF nach dessen Wortlaut nicht infrage, weil hier das Abschöpfungsverfahren bereits vom Gericht für beendet erklärt wurde. Eine wiederholte Beendigung desselben Verfahrens ist begrifflich nicht möglich.

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