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Leitlinien der EBA zur PSD2: Sicherheitsmaßnahmen durch Zahlungsdienstleister

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/76ZFR 2018, 151 Heft 3 v. 27.3.2018

Am 12. 1. 2018 hat die EBA die am 12. 12. 2017 erlassenen "Leitlinien zu Sicherheitsmaßnahmen für operationelle und sicherheitsrelevante Risiken"11EBA/GL/2017/17. gemäß der PSD2 (2. Zahlungsdienste-RL) in deutscher Sprache veröffentlicht. Noch vor Ablauf der erforderlichen Frist von zwei Monaten gab die FMA Ende Februar die Erklärung "intend to comply" hinsichtlich dieser Leitlinien ab. Auch diese Absichtserklärung erfolgt - wie bereits jene hinsichtlich der Leitlinien "für die Meldung schwerwiegender Vorfälle"22EBA/GL/2017/10 vom 19. 12. 2017. Siehe hierzu oben in diesem Heft Wolfbauer, Leitlinien der EBA zur PSD2: Meldung schwerwiegender Vorfälle, ZFR 2018/75, 150 f. gem PSD2 vor dem Hintergrund, dass der österr Gesetzgeber die PSD2 noch nicht umgesetzt hat. Der Vollzug der Leitlinien durch die FMA wird daher erst mit Inkrafttreten des ZaDiG 2018 (voraussichtlich am 1. 6. 2018) erfolgen.33Die Leitlinien gelten bereits seit 13. 1. 2018 (Rz 9).

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