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Leitlinien der EBA zur PSD2: Meldung schwerwiegender Vorfälle

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2018/75ZFR 2018, 150 Heft 3 v. 27.3.2018

Die FMA hat Ende Jänner bekannt gegeben, die Erklärung "intend to comply" in Bezug auf die Leitlinien der EBA "für die Meldung schwerwiegender Vorfälle gemäß der RL (EU) 2015/2366 (PSD2)"11EBA/GL/2017/10 vom 19. 12. 2017. abgegeben zu haben. Die gegenständliche (bloße) Absichtserklärung erging vor dem Hintergrund, dass der Umsetzungsprozess in Bezug auf die PSD2 (= 2. Zahlungsdienste-RL) in Österreich noch nicht abgeschlossen ist und die Anwendung der gegenständlichen Leitlinien erst mit Inkrafttreten der ZaDiG 2018 voraussichtlich am 1. 6. 2018 möglich sein wird.22Die Leitlinien gelten grundsätzlich bereits seit 13. 1. 2018 (Rz 5).

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