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Geltendmachung der vollen Forderung nach einem rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan

JudikaturOGHBearbeiterin: Mariya HubchevaZFR 2018/290ZFR 2018, 624 Heft 12 v. 18.12.2018

IO: § 156

Leitsätze (der Redaktion)

§ 156 Abs 4 IO stellt eine Ausnahme vom Grundsatz dar, dass der Schuldner durch den rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan von der Verbindlichkeit befreit wird, seinen Gläubigern den Ausfall zu ersetzen, und ist daher nach einem strengen Maßstab auszulegen.

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