«A fundamental principle underlying DGS is that they are funded entirely by banks, and that no taxpayer funds are used» (Europäische Kommission, 2015)2
Im Zuge der Gesetzesinitiative zur Etablierung eines europäischen Einlagensicherungssystems ("EDIS")3 hat die Kommission die Belastbarkeit der nationalen Sicherungssysteme bezweifelt. Tatsächlich wird die Verwundbarkeit der Systeme bei Ausfall größerer Mitgliedinstitute deutlich erkennbar. Die Quelle der Verwundbarkeit liegt insb in den Finanzierungsmethoden der Einlagensicherungsrichtlinie ("DGSD"), namentlich in der Anwendung der risikobasierten Beitragsmatrix. Eine unintendierte Folge dieser Methode ist die Problematik des schwächsten Glieds in der Kette und der damit einhergehenden faktischen Finanzierungsgrenze für Einlagensicherungssysteme im Krisenfall.