Das HG Wien hat in einer viel beachteten Entscheidung aus dem Juni 2018 erkannt, dass die Vereinbarung eines Mindestzinssatzes ohne gleichzeitige Vereinbarung eines Höchstzinssatzes bei Unternehmerkrediten unzulässig sei.1 , 2 Aufgrund der Aktualität des Themas und der möglichen Länge dieser Auseinandersetzung skizziert der vorliegende Beitrag nur einige Thesen und Denkanstöße ohne Anspruch auf abschließende Untersuchung oder Vollständigkeit.