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Verbandsverantwortlichkeit versus Bestrafung des Organs im Finanzmarktbereich

EditorialBearbeiter: Olaf Riss/Martin Winner/Rainer WolfbauerZFR 2018/230ZFR 2018, 489 Heft 10 v. 25.10.2018

Mehrere Senate des BVwG haben im Frühsommer 2018 in vier weitgehend identischen Entscheidungen11 BVwG 25. 6. 2018, W210 2138108-1/22E; 27. 6. 2018, W204 2152855-1/7E; 27. 6. 2018, W210 2162676-1/11E, sowie 2. 7. 2018; W172 2152614-1/5E. Abgedruckt in diesem Heft der ZFR 2018/246-249, 531 ff. Verwaltungsstrafbescheide der FMA, mit denen die Behörde gegen vier Kreditinstitute hohe Geldstrafen wegen Übertretungen des FM-GwG verhängt hatte, ersatzlos behoben und die Verfahren eingestellt. Die Entscheidungen sind bei genauerer Betrachtung von erheblicher Brisanz:

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