Mehrere Senate des BVwG haben im Frühsommer 2018 in vier weitgehend identischen Entscheidungen1 Verwaltungsstrafbescheide der FMA, mit denen die Behörde gegen vier Kreditinstitute hohe Geldstrafen wegen Übertretungen des FM-GwG verhängt hatte, ersatzlos behoben und die Verfahren eingestellt. Die Entscheidungen sind bei genauerer Betrachtung von erheblicher Brisanz: