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Marktmanipulation durch den Wertpapierhändler einer Bank

JudikaturBVwGBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2017/295ZFR 2017, 613 Heft 12 v. 22.12.2017

BörseG: § 48a Abs 1 Z 2 lit a idF BGBl I 2013/184, § 48c idF BGBl I 2012/83

Leitsätze (der Redaktion)

Adressat: Das Verbot zur Marktmanipulation erfasst alle Marktteilnehmer, die Geschäfte oder Aufträge tätigen, somit alle Personen, die über einen wie auch immer ausgestalteten Zugang zu Handelssystemen handeln.

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