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Kein umgekehrter Haftungsdurchgriff

JudikaturOGHBearbeiter: Martin WinnerZFR 2017/294ZFR 2017, 612 Heft 12 v. 22.12.2017

GmbHG: § 61

Leitsatz (der Redaktion)

Die Gesellschaft haftet grds nicht für schadenersatzrechtl Verbindlichkeiten ihrer Muttergesellschaft (kein umgekehrter Haftungsdurchgriff).

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