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Rücktritt (§ 165a VersVG) und Schriftform

BeiträgeMichael Gruber/Ulrich E. PalmaZFR 2017/235ZFR 2017, 472 Heft 10 v. 19.10.2017

Im Folgenden versuchen wir Antworten auf zwei Fragen zu geben: Kann für die Ausübung des Rücktrittsrechtes gem § 165a VersVG die Schriftform ausbedungen werden? Wenn nein: Welche Konsequenzen ergeben sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung aus einer Rücktrittsbelehrung, welche dem Versicherungsnehmer (VN) in rechtswidriger Weise mitteilt, dass die Ausübung seines Rücktrittsrechtes der Schriftform bedarf?11Der Beitrag geht auf eine Anregung aus der Praxis zurück.

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