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Beratungsmangel: Negativfeststellung

JudikaturOGHBearbeiterin: Dr. Julia BaierZFR 2016/97ZFR 2016, 244 Heft 5 v. 17.5.2016

ZPO: § 503

Leitsätze (der Redaktion)

Eine Negativfeststellung dahin gehend, es sei nicht feststellbar, ob bzw in welcher Form der Kl von der Bekl über das Risiko seiner Investitionen aufgeklärt wurde, geht zulasten des Kl.

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