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Anlageberatung: Beginn der Verjährungsfrist

JudikaturOGHBearbeiterin: Dr. Julia BaierZFR 2016/95ZFR 2016, 242 Heft 5 v. 17.5.2016

ABGB: § 1489

Leitsatz (der Redaktion)

Für den Beginn der Verjährungsfrist ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Anleger erkennt, dass das Veranlagungs- und/oder Finanzierungskonzept - entgegen den Zusicherungen - nicht oder nicht im zugesagten Ausmaß risikolos ist.

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