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Solvabilität II: Durchführungsverordnung (EU) 2016/165 zur Festlegung von technischen Informationen11Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2016/71ZFR 2016, 154 Heft 3 v. 21.3.2016

Am 5. 2. 2016 wurde eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission im ABl veröffentlicht, die technische Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen enthält. Diese Durchführungsverordnung ist rückwirkend gültig und ist auf Meldungen mit den Stichtagen vom 1. 1. bis zum 30. 3. 2016 anzuwenden. Sie enthält für jede maßgebliche Währung die technischen Informationen für die Berechnung des besten Schätzwertes, der Matching-Anpassung und der Volatilitätsanpassung:

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