Mit der Sammelnovelle BGBl I 2015/150, ausgegeben am 28. 12. 2015, wurden mehrere kapitalmarktrelevante Gesetze novelliert.
1. Novelle des BörseG
Im Umsetzung der RL 2013/50/EU (TransparenzRL) wurden mehrere Straftatbestände des BörseG angepasst oder neu erlassen und an den Mindestvorgaben der TransparenzRL ausgerichtet. Davon getrennt finden sich in §§ 48 ff jene Straftatbestände, die nicht von der Richtlinie erfasst werden.