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Änderung der GewO im BGBl

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2016/49ZFR 2016, 100 Heft 2 v. 24.2.2016

Mit dem BG BGBl I 2015/155, ausgegeben am 28. 12. 2015, wurde die GewO novelliert. Die Novelle diente der partiellen Umsetzung der RL 2014/17/EU (betreffend Wohn- und Hypothekarkredite). Die Änderungen schaffen neue Verhaltensvorschriften für Kreditvermittler. Wesentliche Inhalte der Novelle sind: Klarstellung, welche Informationen an Kunden zu erteilen sind; Einführung eines Notifikationssystems bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Kreditvermittlern. Darüber hinaus schafft die Novelle verpflichtende Qualitätsstandards für Angestellte eines Kreditvermittlers (jene betreffen ua Ausbildung, Beratung und vorvertragliche Information).

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