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DSAV-Novelle 2015 im BGBl

AktuellesDatenschutzrechtBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2016/25ZFR 2016, 48 Heft 1 v. 19.1.2016

Aufgrund des Urteils des EuGH in der Rs Schrems (C-362/14 ) wurde die Datenschutzangemessenheits-V - DSAV geändert (DSAV-Novelle 2015). Durch die Novelle BGBl II 2015/132 wurde § 1 Abs 2 Z 1 gestrichen und wurden die bisherigen Z 2 und 3 als neue Ziffern "1." und "2." kundgemacht.

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