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Ausnahmen von Meldepflichten (GMSG)

AktuellesSteuerrechtBearbeiter: PD Dr. Nicolas RaschauerZFR 2016/24ZFR 2016, 48 Heft 1 v. 19.1.2016

Mit Verordnung BGBl II 2015/439 des BMF, ausgegeben am 21. 12. 2015, wurde das Gemeinsame Meldestandard-Gesetz durchgeführt (GMSG-DV).

Die Verordnung definiert Fälle, in denen ua OeKB, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen, Betriebliche Kollektivversicherungen und Immofonds von Meldepflichten gemäß den §§ 62, 87 GSMG befreit werden.

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