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Keine Naturalrestitution vor Veräußerung der Wertpapiere, wenn der Schaden erst nach deren Erwerb eintritt

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2016/14ZFR 2016, 29 Heft 1 v. 19.1.2016

ABGB: §§ 1295

OGH 21. 4. 2015, 3 Ob 44/15i

Rechtliche Beurteilung

Die in der Zulassungsbeschwerde formulierte Rechtsfrage, ob die Zweitbekl infolge Marktmanipulation für den dadurch verursachten Kursverfall der Wertpapiere haftet, stellt sich im Ergebnis nicht:

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