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Versicherungsrechtliche Entscheidungen des OGH

JudikaturOGHUniv.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2016/7ZFR 2016, 16 Heft 1 v. 19.1.2016

OGH 10. 6. 2015, 7 Ob 86/15w

Leitsatz (der Redaktion)

Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden, ist dieser in der Elementarkaskoversicherung nach Art 1.1.1. a) AKKB 2007 nicht gedeckt, weil es an einer unmittelbaren Einwirkung des Hochwassers fehlt. Dieses ist in einem solchen Fall nicht einzige oder letzte Ursache für den Schaden.

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