Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 11. 9. 2015, Ra 2014/02/0089, bemerkenswerte Ausführungen zur Frage getätigt, inwieweit einem Kunden eines Kreditinstituts "ausreichende Informationen" durch Verweis auf eine Website erteilt werden können.
Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 11. 9. 2015, Ra 2014/02/0089, bemerkenswerte Ausführungen zur Frage getätigt, inwieweit einem Kunden eines Kreditinstituts "ausreichende Informationen" durch Verweis auf eine Website erteilt werden können.