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VwGH erklärt Information von Anlegern durch Verweis auf Website für zulässig

BeiträgeDr. Helmut Hegen11Am Verfahren als Vertreter des Beschuldigten beteiligt.ZFR 2016/2ZFR 2016, 7 Heft 1 v. 19.1.2016

Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 11. 9. 2015, Ra 2014/02/0089, bemerkenswerte Ausführungen zur Frage getätigt, inwieweit einem Kunden eines Kreditinstituts "ausreichende Informationen" durch Verweis auf eine Website erteilt werden können.

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