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Kein Einwendungsdurchgriff bei 0%-Finanzierung

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/169ZFR 2015, 320 Heft 7 v. 15.7.2015

dBGB: §§ 358, 359

Amtliche Leitsätze

Der Einwendungsdurchgriff gem §§ 358, 359 BGB in der bis zum 3. 8. 2011 geltenden Fassung setzt einen entgeltlichen Darlehensvertrag voraus.Ein entgeltlicher Darlehensvertrag liegt nicht deshalb vor, weil der Darlehensgeber das zinslos gewährte Darlehen aufgrund einer Vereinbarung mit dem Unternehmer nur teilweise an diesen auszahlt.

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