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Finanzierungsberatung und Versicherungsvermittlungsprovision

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/168ZFR 2015, 320 Heft 7 v. 15.7.2015

dBGB: § 280

Amtlicher Leitsatz

Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden geschlossenen Finanzierungsberatungsvertrags nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass ihr für die Vermittlung einer Lebensversicherung eine Provision zufließt.

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