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Beweislasten bei der Firmen-Inhaltsversicherung

JudikaturBGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/167ZFR 2015, 319 Heft 7 v. 15.7.2015

dVVG: (Vor) § 1

Amtlicher Leitsatz

Das vom Versicherungsnehmer zu beweisende äußere Bild eines Einbruchsdiebstahls setzt nicht voraus, dass vorgefundene Spuren "stimmig" in dem Sinne sind, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insb müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein.

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