OGH 5. 11. 2014, 7 Ob 162/14w
Rechtliche Beurteilung
1. Nach Art 19.2.1. ARB 2011 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privaten Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens.