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Zum Umfang der Erkundigungs- und Belegpflicht des Versicherungsnehmers bei der Rechtsschutzversicherung

JudikaturOGHBearbeiter: Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2015/115ZFR 2015, 233 Heft 5 v. 18.5.2015

VersVG: §§ 34, 158n

OGH 5. 11. 2014, 7 Ob 180/14t

Aus der Begründung des OGH

Der Versicherer (VR) kann nach dem Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass der Versicherungsnehmer (VN) jede Auskunft erteilt, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs der Leistungspflicht des VR erforderlich ist (§ 34 Abs 1 VersVG). Belege kann der VR insoweit fordern, als die Beschaffung dem VN billigerweise zugemutet werden kann (§ 34 Abs 2 VersVG).

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