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Die Haftung des Versicherers für den Pseudomakler11Der vorliegende Beitrag beruht auf der Anfrage eines Versicherers.

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Stefan PernerZFR 2015/57ZFR 2015, 108 Heft 3 v. 17.3.2015

Wann ein Versicherer für Beratungsfehler von Vermittlern haftet, ist im Detail umstritten. Die Frage wurde in jüngerer Zeit vor allem beim "Pseudomakler" (§ 43a VersVG) untersucht, der also nur vorgibt, vom Versicherer unabhängig zu sein. Der Beitrag löst diesen Fall, indem er ihn in ein Gesamtsystem der Haftung für Vermittlerverhalten im Versicherungsrecht einbettet. Dadurch lässt sich zeigen, dass die Zurechnung des Pseudomaklers mit allgemein-zivilrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist.

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