FMABG: § 22 Abs 2 und 2a, § 26a
BWG: § 1 Abs 1 Z 1, § 4
Leitsätze (der Redaktion)
Keine Gewährung einer aW gegen einen Bescheid der FMA, mit dem eine Zwangsstrafe iHv 10.000 € verhängt und für den Fall der Nichtherstellung des gesetzmäßigen Zustandes eine weitere Zwangsstrafe von 20.000 € angedroht wird.