Mit der zu 7 Ob 60/13v ergangenen Entscheidung hat sich der OGH zur strittigen Frage der Aliquotierung der Abwehrkosten bei unberechtigten Haftpflichtansprüchen in der Berufshaftpflichtversicherung geäußert. Er hatte einen von einem Wirtschaftstreuhänder geführten Deckungsstreit zur Abwehrkostendeckung zu entscheiden, der an der Schnittstelle von individueller Grundversicherung des Klägers sowie der Excedenten-Haftpflichtversicherung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder ("KWT") angesiedelt war. Der Beitrag zeigt auf, dass die Begründungen des OGH nicht überzeugen. Die in den AVB der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe enthaltenen Aliquotierungsklauseln ("AK") sind sachlich gerechtfertigt und gehen insb mit den Vorgaben der Pflichtversicherung konform.