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Kritische Überlegungen zum Entwurf einer Ein-Personen-Richtlinie

BeiträgeRA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich HarrerZFR 2015/30ZFR 2015, 57 Heft 2 v. 18.2.2015

1. Einführung

Nach dem Scheitern der Europäischen Privatgesellschaft11 Hopt, Europäisches Gesellschaftsrecht im Lichte des Aktionsplans der Europäischen Kommission vom Dezember 2012, ZGR 2013, 165 ff; Harrer/Brugger/Urtz in Gruber/Harrer, GmbHG (2014) Vor §§ 1 ff Rz 18. steht eine neue Initiative zur Diskussion. Am 9. 4. 2014 hat die Europäische Kommission einen "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter" (Societas Unius Personae, SUP) präsentiert22Siehe Eur-Lex-Datenbank vom 2. 12. 2014: http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:100dbdec-c08b-11e3-86f9-01aa75ed71a1.0001.01/DOC_1 &format=PDF.. Das "übergeordnete Ziel" dieses Vorschlages ist es, "potentiellen Unternehmensgründern und insbesondere KMU die Gründung von Gesellschaften im Ausland zu erleichtern"33Begründung des Vorschlages (Seite 3).. Das Schrifttum hat daher insb die Bedeutung der Societas Unius Personae als "Konzernbaustein" analysiert und gewürdigt44Zuletzt etwa Hommelhoff, Die Societas Unius Personae: als Konzernbaustein noch unbrauchbar, GmbHR 2014, 1065; der Entwurf hat überwiegend ein sehr kritisches Echo ausgelöst (vgl die Angaben bei Hommelhoff, aaO FN 3 und 4)..

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