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Regierungsvorlage des Versicherungsaufsichtsgesetzes 201611Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2015/24ZFR 2015, 45 Heft 1 v. 29.1.2015

Die Arbeiten an der Umsetzung der RL 2009/138/EG (Solvabilität II-RRL)22RL 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 2009/335, 1; zuletzt geändert durch die RL 2014/51/EU vom 16. 4. 2014, ABl 2014/153, 1; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Solvabilität II-RRL genannt. haben nun mit dem Beschluss des Ministerrats am 11. 11. 2014 über die Regierungsvorlage33RV 354 BlgNR 25. GP ; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Regierungsvorlage genannt. für das Versicherungsaufsichtsgesetz 201644ME 48 BlgNR 25. GP ; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Begutachtungsentwurf genannt. eine wichtige Etappe genommen. Nach Durchführung des parlamentarischen Verfahrens könnte das neue Versicherungsaufsichtsgesetz bereits im Jänner 2015 im BGBl veröffentlicht werden. Auf europäischer Ebene war es zuvor aufgrund der Verhandlungen55Vgl Peschetz/Brandstätter, ZFR 2/2011, 67. zu den Änderungen durch die RL 2014/51/EU , der sog "Omnibus II"-RL, zu längeren Verzögerungen gekommen.

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