Über den Ministerialentwurf zum Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) wurde bereits in der letzten ZFR-Ausgabe berichtet.1 Am 18. 11. 2014 hat die Bundesregierung nun eine entsprechende Regierungsvorlage eingebracht, mit der ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) erlassen und das Nationalbankgesetz 1984, das Sanktionengesetz 2010 und das Devisengesetz 2004 geändert werden.2