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Entwurf der Europäischen Kommission zur Änderung der Delegierten Verordnung zu Solvabilität II11Dieser Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder.

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Mag. Alexander PeschetzZFR 2015/279ZFR 2015, 549 Heft 11 v. 10.11.2015

Die Delegierte VO (EU) 2015/3522Delegierte Verordnung (EU) Nr 35/2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 12 vom 17. 1. 2015 S 1; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Delegierte Verordnung genannt. zur Ergänzung der RL 2009/138/EG 33Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II), ABl L 335 vom 17. 12. 2009 S 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/51/EU ABl L 153 vom 22. 5. 2014 S 1; für die Zwecke des gegenständlichen Beitrages Solvabilität II-RRL genannt. spezifiziert ua die Parameter für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung mit der Standardformel. Mit dem vorliegenden Kommissionsvorschlag sollen in Umsetzung der Ziele der Kapitalmarktunion44Mitteilung der Kommission über einen Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion, COM(2015) 468 final, vom 30. 9. 2015. bestimmte Infrastrukturinvestments von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen gefördert werden und einige andere Anpassungen vorgenommen werden.

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