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FMA veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Kapitalpufferverordnung

AktuellesBankrechtBearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern, MBAZFR 2015/280ZFR 2015, 550 Heft 11 v. 10.11.2015

In Ausübung der Zuständigkeiten als benannte Behörde im Rahmen des makroprudenziellen Mandats (siehe ua § 23a Abs 2 und 23d Abs 2 BWG) veröffentlichte die FMA am 25. 9. 2015 den Entwurf zur "Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Festlegung und Anerkennung der antizyklischen Kapitalpufferrate gemäß § 23a Abs. 3 BWG, über die Festlegung des Systemrisikopuffers gemäß § 23d Abs. 3 BWG sowie über die nähere Ausgestaltung der Berechnungsgrundlagen gemäß § 23a Abs. 3 Z 1 BWG und § 24 Abs. 2 BWG (Kapitalpufferverordnung - KP-V)".11Abzurufen unter: https://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/konsultations-begutachtungsverfahren/fma-verordnungsentwuerfe.html (Stand: 28. 9. 2015). Die neuen Kapitalpuffer-Anforderungen sollen ab 1. 1. 2016, jedoch mit Bedacht auf angemessene Einschleifregelungen, Geltung erlangen. Der Entwurf folgt der Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom 7. 9. 2015.22Abzurufen unter: http://www.fmsg.at/publikationen/veroeffentlichungen/fuenfte-sitzung.html (28. 9. 2015)

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