Seit 20. 6. 2013 gibt es auf EU-Ebene eine Regelung der zivilrechtlichen Haftung von Ratingagenturen. Damit hat der EU-Gesetzgeber einen wesentlichen Schritt getan, um die Probleme, die sich im Zusammenhang mit fehlerhaften Ratings stellen, in den Griff zu bekommen. Der folgende Beitrag stellt die Eckpunkte dieser Regelung dar.