Das europäische Bankenaufsichtsrecht stärkt zunehmend den Gedanken der Wohlverhaltensaufsicht über Kreditinstitute bei der Erbringung von Bankdienstleistungen. Diese tritt immer stärker neben die traditionelle prudenzielle Aufsicht. Aus der gleichen Erkenntnis heraus nimmt die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), in der die Finanzmarktaufsicht (FMA) Österreich vertritt, zunehmend regulative Aufgaben in der Wohlverhaltensaufsicht über Kreditinstitute wahr. Zu den Aufgaben der EBA nach Art 9 EBA-VO zählen explizit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz.