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Keine aufschiebende Wirkung bei Beschwerde gegen Erkenntnisse des BVwG

JudikaturVfGHBearbeiter: Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M.ZFR 2014/168ZFR 2014, 265 Heft 6 v. 29.9.2014

VfGG: § 85 Abs 2

VfGH 6. 5. 2014, E 252/2014

Spruch

Dem in der Beschwerdesache gegen das Erkenntnis des BVwG gestellten Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gem § 85 Abs2 und 4 VfGG keine Folge gegeben.

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