Beschluss 2013/52/EU des Rates vom 22. 1. 2013 über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer (ABl L 22, S 11)
1. Die Verstärkte Zusammenarbeit von elf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Slowenien und die Slowakei) im Bereich der Finanztransaktionssteuer ist zulässig (Abweisung der Klage). Das Vorbringen des VK im Anlassverfahren bezog sich nur auf Elemente einer zukünftigen Steuer, nicht aber auf die im Beschluss enthaltene Ermächtigung zur Begründung einer Verstärkten Zusammenarbeit.