BWG: § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall, § 4 Abs 1, § 98 Abs 1
Bestätigung einer durch die FMA verhängten Verwaltungsstrafe iHv 2.000 € gegen den Geschäftsführer einer GmbH wegen des Vorwurfs, ohne erforderliche Konzession der FMA im Zeitraum 30. 9. 2005 bis 30. 11. 2012 durch 195 standardisierte Darlehensverträge gewerblich fremde Gelder als Einlage entgegengenommen zu haben. Die Gelder der Darlehensgeber wurden mit der Abrede hingegeben, dass sie von der Darlehensnehmerin bei Vertragsende zurückgezahlt werden (sollten).