OGH 29. 1. 2014, 7 Ob 208/13h
Zwischen den Streitteilen besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die ARB 2007 (in Hinkunft ARB) zugrunde liegen. Zu den versicherten Risiken zählt ua der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz.
OGH 29. 1. 2014, 7 Ob 208/13h
Zwischen den Streitteilen besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag, dem die ARB 2007 (in Hinkunft ARB) zugrunde liegen. Zu den versicherten Risiken zählt ua der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz.