Der "Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung"1 der EU Kommission widmet sich auch den von der Mutter-Tochter-RL2 geregelten grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen: Dabei soll einerseits die Nichtbesteuerung von Zahlungen auf Hybridanleihen unterbunden, andererseits sollen allgemein die Anti-Missbrauchsbestimmungen im direkt-steuerlichen Sekundärrecht einer Überprüfung unterzogen werden.3 Beide Aspekte wurden im November 2013 in einem Kommissionsvorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-RL aufgegriffen.4 Im Rat wurde dieser Vorschlag jedoch aufgeteilt: Während hinsichtlich des Teiles der als besonders dringlich angesehenen Gestaltungen mit Hybridanleihen bereits Einigung erzielt wurde, soll zukünftig weiter über die Neufassung der Anti-Missbrauchsbestimmung beraten werden, zumal "die Mitgliedstaaten bislang unterschiedliche Auffassungen geäußert und einige von ihnen Bedenken zu diesem Teil des Vorschlags vorgebracht haben".5 Der folgende Kurzbeitrag soll einen ersten Überblick über die Änderung der Richtlinie und die Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht geben.