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"Hybride Finanzinstrumente" in der Mutter-Tochter-RL

BeiträgeUniv.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU)ZFR 2014/137ZFR 2014, 214 Heft 5 v. 18.8.2014

Der "Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung"11Mitteilung der Kommission "Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung", COM(2012)722 (6. 12. 2012). der EU Kommission widmet sich auch den von der Mutter-Tochter-RL22Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom 30. 11. 2011 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten (Neufassung), ABl L 345/8 (29. 12. 2011), idF Richtlinie 2013/13/EU des Rates vom 13. 5. 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuern anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien, ABl L 141/30 (28. 5. 2013). geregelten grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen: Dabei soll einerseits die Nichtbesteuerung von Zahlungen auf Hybridanleihen unterbunden, andererseits sollen allgemein die Anti-Missbrauchsbestimmungen im direkt-steuerlichen Sekundärrecht einer Überprüfung unterzogen werden.33Aktionen 14 und 15 des Aktionsplans COM(2012)722 (6. 12. 2012). Beide Aspekte wurden im November 2013 in einem Kommissionsvorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-RL aufgegriffen.44Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/96/EU über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten COM(2013)814 (25. 11. 2013). Dieser Vorschlag war begleitet von einem "Impact Assessment" (SWD[2013]474), dessen Zusammenfassung (SWD[2013]473), und einem Umsetzungsplan (SWD[2013]475); überdies hat die Kommission in einer Pressemitteilung Fragen und Antworten zu ihrem Vorschlag veröffentlicht (MEMO/13/1040, 25. 11. 2013). Für Analysen des Kommissionsvorschags siehe Weber, Proposal for a Common Anti-abuse provision and anti-hybrid loan arrangements in the Parent-Subsidiary Directive, H&I 2014/3, 47 ff; Marchgraber, Tackling Deduction and Non-Inclusion Schemes - The Proposal of the European Commission, ET 2014, 133 ff; Listl, Anmerkungen zum Entwurf der Änderung der EU Mutter-Tochter-Richtlinie vom 25. 11. 2013, IStR 2014, 448 ff. Im Rat wurde dieser Vorschlag jedoch aufgeteilt: Während hinsichtlich des Teiles der als besonders dringlich angesehenen Gestaltungen mit Hybridanleihen bereits Einigung erzielt wurde, soll zukünftig weiter über die Neufassung der Anti-Missbrauchsbestimmung beraten werden, zumal "die Mitgliedstaaten bislang unterschiedliche Auffassungen geäußert und einige von ihnen Bedenken zu diesem Teil des Vorschlags vorgebracht haben".55Dok 10419/14 FISC 92 ECOFIN 529 (20. 6. 2014) 8; siehe zB auch Dok 9397/14 FISC 78 (30. 4. 2014) 7. Der folgende Kurzbeitrag soll einen ersten Überblick über die Änderung der Richtlinie und die Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht geben.

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