Der BGH hat in der Entscheidung III ZR 282/11 (FD-ZVR 2013, 341922 [Elzer] = MDR 2013, 296 = NJW 2013, 386) die internationale Zuständigkeit Deutschlands für Klagen auf Zahlung von Schadenersatz gegen eine US-amerikanische Ratingagentur bejaht. Dadurch wird es geschädigten Anlegern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ihre Ansprüche in Deutschland durchzusetzen. Im vorliegenden Beitrag wird die Frage untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen Österreich für entsprechende Klagen international zuständig wäre.