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RV für ein StrafprozessrechtsänderungsG 2014 liegt vor - RV 11. 6. 2014, 181 BlgNR 25. GP

AktuellesStrafrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2014/133ZFR 2014, 199 Heft 4 v. 11.6.2014

Hauptgesichtspunkte der Novelle: das Mandatsverfahren soll wieder eingeführt wird; in Verfahren gegen bekannte Täter wird die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens mit grundsätzlich 3 Jahren ab der ersten gegen den Verdächtigten bzw Beschuldigten gerichteten Ermittlung befristet; für komplexe und schwierige Schöffenverfahren wird der zweite Berufsrichter wieder eingeführt; weiters:

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