Hauptgesichtspunkte der Novelle: das Mandatsverfahren soll wieder eingeführt wird; in Verfahren gegen bekannte Täter wird die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens mit grundsätzlich 3 Jahren ab der ersten gegen den Verdächtigten bzw Beschuldigten gerichteten Ermittlung befristet; für komplexe und schwierige Schöffenverfahren wird der zweite Berufsrichter wieder eingeführt; weiters: