Vor Kurzem wurde die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-V novelliert (BGBl II 2014/144, ausgegeben am 12. 6. 2014).
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Durch die VO (EU) 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR) und die RL 2013/36/EU (über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen) wurde ein neuer europäischer Rechtsrahmen für die Aufsicht von Kreditinstituten geschaffen.